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Die Krankenhäuser haben jedes Jahr bis zum 31. Oktober die Gelegenheit, NUB Anträge an das InEK zu stellen. Die DGVS unterstützt diesen Prozess. Die Kommission Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie der DGVS unter Leitung von Jörg Albert, Stuttgart und Thorsten Brechmann, Bochum, hat die zuvor eingegangenen NUB-Anträge geprüft, beurteilt und ggf. ergänzt und nun geeignete NUB-Anträge als Muster den Krankenhäusern zur Vervollständigung zur Verfügung gestellt.
Die DGVS stellt Ihnen die NUB-Anträge als Word-Datei, sowie im NUB-Dateiformat (NUB-Vorlage) zur Verfügung. Dieses Dateiformat erlaubt es, die Musteranträge im InEK-Datenportal hochzuladen. Damit wird ein Kopieren der einzelnen Textteile entbehrlich. Wir möchten darauf hinweisen, dass für die korrekte Übernahme der einzelnen Antworten im Rahmen des Hochladens innerhalb des InEK-Datenportals keine Gewähr übernommen werden kann und daher eine eingehende Prüfung der einzelnen Antworten in der Eingabemaske des InEK-Datenportals vor Absenden an das InEK vorgenommen werden sollte. Informationen zum InEK-Datenportal erhalten Sie auf der Website des InEK.
Voraussichtlich Ende Januar erhalten alle Krankenhäuser, die NUB Anfragen an das InEK eingesandt haben, eine Antwort mit dem Prüfergebnis (Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG). Sobald das InEk entsprechende allgemeine Informationen veröffentlicht, werden auch wir die DGVS Website entsprechend updaten.
Folgend finden Sie zusammengefasst die neuen NUB-Musteranträge (Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG), sowie die Anträge inklusive der Prüfergebnisse der vorangegangenen Jahre...