-
NEU! 12.04. und 15.04.24
Fallstricke der Abrechnung
von Hybrid-DRGs 2024 -
Ihr Spezialist für die
ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) -
Ihre Experten für die
Privatliquidation am
Krankenhaus und MVZ (GOÄ)
Covid-19: Neue Regeln für die Abrechnungsprüfung - Prüfquoten und Fristen geändert
Die Bundesregierung hat die Regelungen zur Prüfung von Klinikabrechnungen ein weiteres Mal gelockert. Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz wird die Einführung eines Prüfquotensystems, in dem der Umfang der Prüfungen von dem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen aus dem jeweils vorherigen Quartal abhängt, um ein Jahr verschoben. Die Regelung tritt also zum Jahresanfang 2022 in Kraft. Für das Jahr 2021 soll eine bundeseinheitliche maximale Prüfquote von bis zu 12,5 Prozent je Quartal festgelegt werden ...
Quelle: aok.de