AOK

Die Bundesregierung hat die Einführung des Prüfquotensystem verschoben

15. Juni 2020

Covid-19: Neue Regeln für die Abrechnungsprüfung - Prüfquoten und Fristen geändert

Die Bundesregierung hat die Regelungen zur Prüfung von Klinikabrechnungen ein weiteres Mal gelockert. Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz wird die Einführung eines Prüfquotensystems, in dem der Umfang der Prüfungen von dem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen aus dem jeweils vorherigen Quartal abhängt, um ein Jahr verschoben. Die Regelung tritt also zum Jahresanfang 2022 in Kraft. Für das Jahr 2021 soll eine bundeseinheitliche maximale Prüfquote von bis zu 12,5 Prozent je Quartal festgelegt werden ...

Quelle: aok.de
Render-Time: 0.275115