Die 'Focus-Ärzteliste' nur ein gekauftes Siegel?

16. Februar 2023

Das Landgericht München I erklärt das Siegel im jährlich erscheinenden Sonderheft "Ärzteliste" des FOCUS Gesundheit als Verstoß gegen das „lauterkeitsrechtliche Irre­führungsgebot“. Das Siegel wird käuflich erworben und nicht durch abgelieferte und belegte Qualität verliehen. ...

Quelle: Deutsches Ärzteblatt
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