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CLAW
Die Gabe von Cytotec in der Geburtshilfe ist jetzt regelmäßig ein Behandlungsfehler
RA P. Christmann
Der Einsatz von Cytotec in der Geburtshilfe zur Einleitung der Geburt ist nach der Zulassung des Medikaments Angusta in der Geburtshilfe in der Regel fehlerhaft, wie Prütting und Wolk in einer aktuellen Übersicht herausgearbeitet haben (Prütting/Wolk, Arzthaftungsrechtliche Konsequenzen des Einsatzes von Cytotec® im Rahmen der Geburtseinleitung in Gesundheitsrecht 2022, 749-762). Mit der Zulassung von Angusta kommt damit eine intensiv geführte Debatte zu der Anwendbarkeit von Cytotec im sog. Off-Label Use zu einem Abschluss. Daraus ergeben sich konkrete Handlungsempfehlungen für Ärzte in der klinischen Geburtshilfe...
Quelle: christmann-law.de