Die neue eVV und der mögliche Millionenschaden für das Gesundheitssystem

30. Mai 2022

Im April diesen Jahres wurde die elektronische Vorgangs Übermittlungsvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde bereits im Juni 2021 erstmalig erstellt nun haben sich die Vereinbarungsparteien darüber geeinigt und einige Änderungen vorgenommen. Die DKG und der GKV Spitzenverband haben dabei insbesondere § 4 Absatz 5 und den Anhang 1 Anlage 1 angepasst.

Die Änderungen haben dramatische Auswirkungen auf das MDK Management. Dir elektronische Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung, kurz eVV, er regelt die Übermittlung von Informationen und Daten zwischen dem medizinischen Dienst und den Krankenhäusern. Diese Vereinbarung war notwendig Komma da ab dem 1. Juli 2022 die Nutzung des LE-Portals (Leistungserbringer Portal) verpflichtend ist.

Dabei regelt § 4 Absatz 5 dir Übertragung von Dokumenten in entsprechenden Dokumentenklassen durch das Krankenhaus. In der Regelung von Juni 2021 war dabei noch von „können“ die Rede. Nun zu Anfang Mai 2022 wurde dieser Absatz in der Vereinbarung angepasst, es besteht nun eine Verpflichtung („haben“)...

Quelle: kodierfachkraft.com
Render-Time: 0.186029