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„Die Notfallbehandlung ist nach der Rechtsprechung auf die Akutversorgung im engeren Sinne begrenzt“
Die Diskussion um eine umfassende Reform der Notfallversorgung ist im vollen Gange - eine zentrale Rolle wird dabei die Einführung eines Ersteinschätzungsverfahrens zur Patientensteuerung spielen. Das Deutsche Ärzteblatt sprach hierzu mit Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, a.D. 5 Fragen an Ulrich Wenner...
Quelle: Deutsches Ärzteblatt