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Die Stadt Frankenthal geht beim Kündigungsverfahren des Kaufmännischen Direktors in Berufung

9. September 2020

Die Stadt Frankenthal will gegen die beiden Arbeitsgerichts Urteile, mit denen in erster Instanz die fristlose Kündigung gegen den früheren Kaufmännischen Direktor der Stadtklinik für unwirksam erklärt wurde, in Berufung gehen ...

Quelle: rheinpfalz.de
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