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Die große Klinikreform –
Was kommt auf die
Krankenhäuser zu? -
NEU! Termin: 12.06.2024
9:30 Uhr bis ca. 17:15 Uhr
Webkonferenz
Die wesentlichen Leistungen der Krankenhäuser dürfen nicht an Dritte delegiert werden
Krankenhäuser dürfen Leistungen ihres Versorgungsauftrags nicht regelmäßig an Dritte übertragen. Das heißt: Das Krankenhaus muss über die Ausstattung verfügen, um diese Leistungen selbst erbringen zu können...
Quelle: springer.com