„Dienstverpflichtung ist ein Affront gegenüber Pflegenden“

5. Juni 2020

Die Pflegekammer Niedersachsen hat in der gestrigen gemeinsamen Sitzung von Innen- und Sozialausschuss im Rahmen einer öffentlichen Anhörung einem Gesetzentwurf der SPD- und CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag eine klare Absage erteilt. Der Gesetzentwurf sieht eine Dienstverpflichtung von Pflegefachpersonen im Epidemiefall vor.

Statement von Elisabeth Gleiß, Mitglied der Kammerversammlung der Pflegekammer Niedersachsen

„Eine Verpflichtung für Pflegende ist der falsche Weg und ein massiver Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte. Wenn Pflegefachpersonen gegen ihren Willen oder entgegen ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten verpflichtet werden, richtet dies mehr Schaden als Nutzen an. Es ist wenig glaubwürdig, wenn einerseits die Wertschätzung der Pflegeberufe ständig betont wird und andererseits gesetzliche Regelungen erlassen werden, die sogar ihre Grundrechte aufheben.

Pflegefachpersonen haben eine hohe intrinsische Motivation bei der Wahl ihres Berufes und sind in der Ausübung ihres Berufes ihrem Berufsethos verbunden. Das führt dazu, dass Pflegefachpersonen auch und gerade in Krisensituationen eine hohe Bereitschaft haben, sich für das Gemeinwohl und die Gesundheit ihrer Mitmenschen einzusetzen. Ein per Gesetz verordneter Pflichteinsatz ist ein Affront gegen die Berufsgruppe der Pflegenden. Er drückt deutliches Misstrauen gegenüber der Einsatzbereitschaft von Pflegefachpersonen aus.

Sinnvoller als Dienstverpflichtungen ist der Aufbau von Freiwilligenregistern im Vorfeld von Krisen. Die Registrierung und Ansprache der Berufsangehörigen in der professionellen Pflege sollte bei der Pflegekammer Niedersachsen liegen, die als berufseigene Körperschaft und Selbstverwaltung bereits über ein Melderegister für über 90.000 Pflegefachkräfte verfügt. Im Katastrophenfall könnte die Pflegekammer mithilfe des Registers gezielt Pflegefachpersonen für einen Einsatz als Freiwillige ansprechen.“

Quelle: Pflegekammer Niedersachsen KdöR
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