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Ab dem 1. Oktober 2021 tritt das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft. Es sieht vor, dass Patient:innen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht wie bisher selbst an die Krankenkasse senden, sondern die elektronische Übermittlung direkt über die Arztpraxen erfolgt. Mit dem Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ist die Übermittlung der eAU an die Krankenkasse für alle Ärzt:innen nur noch einen Mausklick entfernt. Das bedeutet für Praxen und Patient:innen nicht nur weniger bürokratischen Aufwand, sondern stärkt den sicheren Austausch von sensiblen Daten zwischen Arztpraxen und Krankenkassen ...
Quelle: cgm.com