- Ihr kompetenter Partner für
Entgelt- und Budgetverhandlungen
Die Testphasen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des elektronischen Rezepts (E-Rezept) laufen weiter und wurden nicht gestoppt, wie es das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einem Schreiben betont. Zwar wurde die zum 1. Januar 2022 vorgesehene verpflichtende Einführung des E-Rezeptes gestoppt – dies solle aber der Sammlung zusätzlicher Erfahrungen und der Optimierung im Rahmen einer verlängerten Testphase dienen...
Quelle: Deutsches Ärzteblatt