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Der Streit zwischen zwei Aufsichtsbehörden geht in eine weitere Runde: Dabei haben der Bundesdatenschutzbeauftragte sowie das Bundesamt für Soziale Sicherung unterschiedliche Auffassungen über die Rechtsauslegung bezüglich der elektronischen Patientenakte. Die Krankenkassen sitzen dabei zwischen den Stühlen ...
Quelle: aerzteblatt.de