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DKG: 2. Änderungsvereinbarung zur Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung
Zur Umsetzung der Konkretisierung der Abgrenzungsvorgaben im Pflegebudget haben die Vertragsparteien auf der Bundesebene vereinbart, angepasste Formulare in Anlehnung an die Anlagen zur Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen. Die Ergänzung der neuen Anlagen erfolgt über eine Änderung der Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung. Sofern in Pflegebudgetverhandlungen für den Vereinbarungszeitraum 2020 die „Empfehlung zu den Vorgaben der Vertragsparteien für die Zuordnung der Pflegepersonalkosten nach der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung“ umgesetzt werden, sind die neuen Anlagen für Pflegebudgetverhandlungen zu verwenden, die ab dem 01.05.2021 beginnen. Das Unterschriftenverfahren zur Vereinbarung wurde eingeleitet. Eine aktualisierte Excel-Datei wird auf der Homepage der DKG veröffentlicht.