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Staatliches Handeln verfassungsrechtlich dringend geboten
Ein Abwarten auf eine kalte Strukturbereinigung verletzt die Berufsfreiheit beziehungsweise Unternehmerfreiheit von freigemeinnützigen, kirchlichen und privaten Krankenhausträgern. Staatliches Handeln ist verfassungsrechtlich dringend geboten, um eine Krankenhaus-Insolvenzwelle zu verhindern. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens zur Verfassungsmäßigkeit der Krankenhausvergütungsregulierung von Professor Huster, von der Ruhr Universität Bochum im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
„Die hoch brisante und angespannte wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser und die damit einhergehende hohe Insolvenzgefahr ist allseits anerkannt. Selbst der Bundesgesundheitsminister beschreibt öffentlich die wirtschaftliche Notlage der Krankenhäuser und beziffert den Anteil der insolvenzgefährdeten Standorte auf 30 Prozent. Darauf fußend untersucht das Gutachten basierend auf einem der zentralen Grundsätze des Krankenhausfinanzierungsgesetzes – der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser – die verfassungsrechtliche Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns“, so der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß...