DKG

DKG: Sicherung der Liquidität muss kurzfristig für alle Krankenhäuser erfolgen

21. Dezember 2020

DKG richtet Appell an Bundes- und Landespolitik

Zum Entwurf der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zu Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß:

„Die vor einigen Wochen mit dem Bevölkerungsstärkungsgesetz geschaffenen Regelungen für Ausgleichszahlungen erweisen sich angesichts der flächendeckenden Notlage in den Krankenhäusern heute als nicht mehr ausreichend. Nahezu alle Krankenhäuser melden zunehmende Liquiditätsprobleme durch das Zurückstellen von Leistungen und die Konzentration auf die COVID-Versorgung. Der in wenigen Tagen auslaufende Ganzjahresausgleich 2020 muss deshalb durch eine Liquiditätssicherung für alle Krankenhäuser ergänzt werden. Diese Liquiditätssicherung muss unabhängig vom Grad der Auslastungen von Intensivstationen und unabhängig von Notfallstufen von den Krankenhäusern in Anspruch genommen werden können. Die in der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vorgesehene Regelung, wonach nur in Regionen mit Inzidenzraten oberhalb von 250 die derzeitigen restriktiven Voraussetzungen gelockert werden, ist keine Lösung. Deshalb der dringende Appell an Gesundheitsminister Spahn, die Krankenhäuser flächendeckend zu unterstützen ...

Quelle: dkgev.de
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