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DKG zum neuen Testkonzept in Krankenhäusern: Neue Regelungen sind praktisch nicht umsetzbar – Krankenhäuser fordern sofortige bundesweite Aussetzung

26. November 2021

Der Gesetzgeber hat mit den Neuregelungen des § 28b Abs. 2 IfSG und den damit verbundenen erweiterten Testpflichten für Krankenhäuser für große Verwirrung und Empörung gesorgt. Die vorgesehene tägliche Testung aller geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus ist praktisch nicht umsetzbar und führt zu einer untragbaren Belastung. Die Infektionsschutzkonzepte der Krankenhäuser haben sich in der Corona-Pandemie bewährt. Klinikmitarbeiter sind nach Erhebungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zu weit über 90 Prozent geimpft. Infolge dieser Impfungen verzeichnen die Kliniken kein erhöhtes Infektionsgeschehen mehr. Die tägliche Testung für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist dagegen selbstverständlich und wird von den Kliniken auch umgesetzt. Für geimpfte und genesene Beschäftigte sind zwei Tests pro Woche eine völlig ausreichende präventive Vorgehensweise, die so in den meisten Kliniken bereits umgesetzt wird ...

Quelle: dkgev.de
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