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AOP-ABRECHNUNG
Bei der kassenärztlichen Abrechnung muss stets die Behandlungsdiagnose und der entsprechende ICD-10GM-Kode angegeben werden. Hausärztinnen und -ärzte müssen endständig bis zur vierten Stelle kodieren. Dieselbe Regelung gilt auch für fachärztlich tätige Kolleginnen und Kollegen, die außerhalb ihres Fachgebietes tätig werden...
Quelle: arzt-wirtschaft.de