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Für 2023 will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) per Rechtsverordnung eine Absenkung der DRG-Erlöse von 400 Millionen Euro festlegen. Das Ministerium hat hierfür eine entsprechende Ersatzvornahme formuliert. Nun soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die Absenkung in die Entgeltkataloge für 2023 einrechnen...
Quelle: bibliomedmanager.de