Dürfen Ärzte Patientenunterlagen per Fax an andere Ärzte übersenden oder verstößt das gegen das Datenschutzrecht?

23. September 2021

Ärzte müssen immer wieder während der Behandlung eines Patienten schnell medizinische Daten mit anderen Ärzten austauschen. Oftmals geschieht dies per Telefax. Dieses Vorgehen sieht die Hessische Datenschutzbehörde als kritisch an.

Der Arzt hat betroffene Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Können Dritte die Fax-Kommunikation mitlesen, so verstößt der Arzt gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f und Art. 32 DS-GVO und offenbart damit die besonders sensiblen Gesundheitsdaten des Patienten. Ein solcher Verstoß kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen ...

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann - Fachanwalt für Medizinrecht
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