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NEU! 12.04. und 15.04.24
Fallstricke der Abrechnung
von Hybrid-DRGs 2024 -
Ihr Spezialist für die
ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) -
Ihre Experten für die
Privatliquidation am
Krankenhaus und MVZ (GOÄ)
Dürfen Ärzte Patientenunterlagen per Fax an andere Ärzte übersenden oder verstößt das gegen das Datenschutzrecht?
Ärzte müssen immer wieder während der Behandlung eines Patienten schnell medizinische Daten mit anderen Ärzten austauschen. Oftmals geschieht dies per Telefax. Dieses Vorgehen sieht die Hessische Datenschutzbehörde als kritisch an.
Der Arzt hat betroffene Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Können Dritte die Fax-Kommunikation mitlesen, so verstößt der Arzt gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f und Art. 32 DS-GVO und offenbart damit die besonders sensiblen Gesundheitsdaten des Patienten. Ein solcher Verstoß kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen ...
Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann - Fachanwalt für Medizinrecht