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eAU: Was die Übergangsregelung für Praxen bedeutet

31. August 2021

Am 1. Oktober beginnt die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Was das für die Ärzte bedeutet, hat die KBV zusammengefasst.

Zwar sind die erforderlichen Komponenten und Dienste nun zugelassen, jedoch müssen diese noch vollständig in den Praxen installiert werden. Dafür ist die Zeit bis zum Stichtag 1. Oktober für viele zu knapp. Die kürzlich vereinbarte Übergangsregelung sieht deshalb vor, dass Praxen nicht sofort ab Quartalswechsel die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nutzen müssen. Stattdessen können Ärztinnen und Ärzte im Laufe des vierten Quartals auf das neue Verfahren umstellen ...

Quelle: hartmannbund.de
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