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BDPK
Ein neuer hochaufwändiger Prüfbereich darf mit der Übergangspflege nicht entstehen!
Der Anspruch der Versicherten auf eine sogenannte Übergangspflege im Krankenhaus wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) im SGB V verankert. Wichtig ist, dass die Regelung zu einer echten Verbesserung der Patient:innenversorgung und nicht zu bürokratischem Mehraufwand führt...
Quelle: bdpk.de