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07.12.23 in München
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Eine Einordnung und Bewertung der DKG zur aktuellen FFP2-Maskenpflicht im Krankenhausbereich
FFP2-Maskenpflicht im Krankenhaus
Mit dem „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19“1) (Covid-19-Schutzgesetz) vom 16. September 2022 hat der Gesetzgeber zentrale Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der SARS-COV-2-Pandemie für den kommenden Winter definiert. In diesem Zusammenhang wurde in dem neuen § 28b IfSG eine FFP2-Maskenpflicht für den Krankenhausbereich statuiert, die in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 20232) gilt...
Quelle: kohlhammer.de