Eine Schockraumversorgung (mit Intubation und Beatmung) begründet keine vollstationäre Behandlung (Abrechnung)

21. Mai 2021

B 1 KR 11/20 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 18.05.2021 – Terminbericht 19/21

Das klagende Krankenhaus hat keinen Vergütungsanspruch gegen die Krankenkasse, weil die Versicherte dort nicht stationär behandelt wurde. Es handelte sich um eine ambulante Notfallbehandlung, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung abzurechnen ist ...

Quelle: bsg.bund.de
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