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„Ein faules Ei verdirbt den Brei“ - gemäß dem Motto argumentierte eine Krankenkasse in einem vergütungsrechtlichen Streit: ein einzelnes off label eingesetztes Arzneimittel begründe den Entfall des gesamten Vergütungsanspruchs. Das Sozialgericht ist mit dem Urteil dieser Argumentation nicht gefolgt...
Quelle: trefz-flachsbarth.de