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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. März beschlossen, dass intensivmedizinisch digital-gestützte Versorgungsnetzwerke wie auch Herz- und Lungenzentren eine elektronische, gemeinsame Dokumentation vorweisen müssen. Zudem wurde die Forderung formuliert, für tele-medizinische Beratungen die Dokumentation von Befund- und Therapieempfehlungen unter Verwendung einer elektronischen Fallakte schriftlich anzufertigen...
Quelle: rzv.de