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Leistungsgruppen und Level-Bildung nach Krankenhaustransparenzgesetz
Einfach und praxisnah erklärt! -
Simulation des NRW-Leistungsgruppenalgorithmus anhand von Beispielkrankenhäusern
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Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus sind rechtlich nicht grundsätzlich verpflichtet, einen eHBA zu besitzen. Allerdings benötigen sie diesen jedoch zwingend, wenn sie im Rahmen der jeweiligen Tätigkeit eine der TI-Anwendungen nutzen, die einen eHBA rechtlich oder technisch erfordern ...
Quelle: aerzteblatt.de