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Empfehlung zur Anwendung eines vorläufigen Bundesbasisfallwertes 2021

18. Januar 2021

In der am 1. Januar 2021 geltenden Fassung des § 10 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) wird erstmals für das Jahr 2021 eine geänderte Vereinbarung des Bundbasisfallwertes eingeführt. Dies bedeutet, dass der Bundesbasisfallwert für das laufende Jahr erst bis zum 31. März eines jeden Jahres veröffentlicht wird ...

Quelle: bvmed.de
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