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Erweiterung der Hybrid-DRGs
zum 01.01.2025 beschlossen
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Ärzteverbund Südwestfalen weißt auf zusätzliche Leistungen und verbesserte Bedingungen für den Übergang aus dem Krankenhaus in die ambulante Behandlung hin
Um den reibungslosen Übergang aus der Krankenhausbehandlung in die anschließende ambulante Behandlung zu gewährleisten wurde bereits 2017 für Krankenhäuser im Sozialgesetzbuch V das sogenannte Entlassmanagement verpflichtend eingeführt. Die einzelnen Regelungen sind in einem Rahmenvertrag festgelegt worden, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband gemeinsam beschlossen haben. Vergleichbare Regelungen gelten auch für die Entlassung nach einem Reha-Aufenthalt. Die Leistungen des Entlassmanagements wurden jetzt erweitert ...
Quelle: cleverreach.com