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Erfolgreicher Start des digitalen Meldeportals für die einrichtungsbezogene Impfpflicht

22. März 2022

Das digitale Meldeportal des Landes zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist gut gestartet.

Einrichtungen und Unternehmen können darüber die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen sicher und schnell an das für sie zuständige Gesundheitsamt übermitteln.

Seit 16. März gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen, die bis dahin keinen ausreichenden Nachweis zum Impf- oder Genesenen-Status vorgelegt hatten oder auch nicht über ein ärztliches Attest verfügen, nach welchem sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, müssen danach von ihrem Arbeitgeber dem örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden. Seit Mittwoch, 16. März, 00.00 Uhr können auch in Baden-Württemberg Einrichtungen und Unternehmen entsprechende Informationen zum Impf- und Genesenen-Status der Mitarbeitenden über ein digitales Meldeportal des Landes an das für sie jeweils zuständige Gesundheitsamt übermitteln.

„Nach ausgiebigen Tests im Vorfeld unter Beteiligung von Gesundheitsämtern, IT-Abteilungen sowie betroffenen Einrichtungen hatte unser digitales Meldeportal jetzt einen guten Start. Größere Probleme wurden uns jedenfalls nicht gemeldet. Darüber freue ich mich sehr. Auf die Nutzung von Stift und Zettel sollten wir nun also getrost verzichten können“, sagte der Amtschef für Pandemiebewältigung des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Prof. Dr. Uwe Lahl, am Sonntag (20. März) in Stuttgart. „Wir werden die Situation aber die nächsten Tage über weiter genau verfolgen. Sollten gehäuft technische Probleme auftreten, werden wir nicht zögern nachzubessern.“

Datensichere Meldung an die Gesundheitsämter
Das Meldeportal stellt eine datensichere Verbindung für die Meldung der hochsensiblen personenbezogenen Daten zwischen den Einrichtungen und dem jeweiligen Gesundheitsamt her, die auch den hohen Datenschutzanforderungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) genügt. Deshalb werden die Daten auch ausschließlich an die Gesundheitsämter übermittelt, die die Daten dafür nutzen sollen zu prüfen, ob es letztendlich ein Betretungs- oder Betätigungsverbot für die nicht immunisierten Beschäftigten verhängt werden muss. Das Portal dient nicht der Erstellung einer zentralen Statistik, die Daten dürfen auch nicht gespeichert werden. „Das Sozialministerium wird sich nach der Startphase der Anwendung sehr zeitnah mit den Gesundheitsämtern austauschen, um einen fundierten Überblick über die Rückmeldungen auf der lokalen Ebene zu erhalten“, kündigte Lahl an.

Quelle: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de
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