VERDI

Erstmals Tarifierung von Bedingungen für Studierende im dualen Hebammenstudium in kommunalen Kliniken - gutes Ergebnis und wichtiger Schritt zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses

21. Januar 2022

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich erstmals auf tarifliche Regeln für die Studienbedingungen für Studierende im dualen Hebammenstudium in kommunalen Krankenhäusern geeinigt, die unter anderem Studienentgelte, den Anspruch auf 30 Tage Urlaub und den Anspruch auf Familienheimfahrten beinhalten. „Das ist ein gutes Tarifergebnis und ein wichtiger Schritt für die Sicherung des Fachkräftebedarfs. Gute und tariflich abgesicherte Studienbedingungen sind ein unerlässliches Mittel zur Nachwuchsgewinnung, gerade auch im Gesundheitswesen“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Wichtig sei zudem, dass die dual Studierenden in ihren jeweiligen Betrieben verankert seien und dort ihr Recht auf Mitbestimmung wahrnehmen könnten. „Der Tarifabschluss mit der VKA ist für die gesamte Branche wegweisend. Wir hoffen, auch andere Träger überzeugen zu können, für angehende Hebammen Tarifverträge mit uns abzuschließen“, so Bühler.

Im Einzelnen sieht das Tarifergebnis folgende Regelungen vor: Ab dem 1. Januar 2022 beträgt das monatliche Studienentgelt 1.490 Euro, ab dem 1. April 2022 steigt es auf 1.515 Euro. Die dual Studierenden erhalten 30 Tage Urlaub pro Jahr und Zusatzurlaub bei Schichtarbeit; Kosten für Familienheimfahrten werden monatlich einmal übernommen. Zudem haben die dual Studierenden Anspruch auf Fahrtkostenerstattung bei Studienmaßnahmen außerhalb der verantwortlichen Praxiseinrichtung, auf vermögenswirksame Leistungen, auf Jahressonderzahlung und auf betriebliche Altersvorsorge.

Quelle: verdi.de
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