KBV

Erweiterter Bewertungsausschuss legt Orientierungswert für 2021 fest - gegen die Stimmen der KBV

17. September 2020

Die Honorarverhandlungen für das kommende Jahr sind beendet. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat gegen die Stimmen der KBV eine Erhöhung des Orientierungswertes für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Höhe von 1,25 Prozent beschlossen. Die KBV kritisiert die Entscheidung.

Der Orientierungswert wird zum 1. Januar 2021 auf 11,1244 Cent angehoben (aktuell 10,9871 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,25 Prozent. Das bedeutet knapp 500 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten ...

Quelle: kbv.de
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