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Europäischer Gerichtshof soll klären, wann Anspruch auf kostenfreie Kopie von Patientenakten besteht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg soll klären, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Ärzte ihren Patienten eine kostenfreie Kopie der Patientenakte herausgeben müssen. Hierzu legte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den obersten EU-Richtern einen Beschluss mit mehreren Fragen vor. Anlass war der konkrete Fall eines Mannes aus Sachsen-Anhalt, der von seiner Zahnärztin die unentgeltliche Herausgabe einer Kopie seiner Krankenunterlagen verlangte. Er vermutet einen Behandlungsfehler und will dies prüfen...
Quelle: Deutsches Ärzteblatt