Finanzielle Neuausrichtung für Gesundheitseinrichtungen - Zeitkritische Maßnahmen in der aktuellen Lage

19. September 2023

Angesichts der bevorstehenden Herausforderungen im Finanzbereich müssen Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren und Pflegeeinrichtungen proaktiv handeln. Ab Januar 2024 tritt die bisherige Regelung wieder in Kraft, die überschuldete Unternehmen dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, sofern keine Durchfinanzierung für die kommenden 12 Monate besteht. Diese Frist wurde während der Corona-Krise vorübergehend auf nur noch 4 Monate reduziert. Eine Alternative hierzu bietet der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG). Er erlaubt Unternehmen, ihre finanzielle Situation präventiv umzugestalten, ohne dabei die Kontrolle zu verlieren oder in die Insolvenz gehen zu müssen. Wichtig ist für betroffene Unternehmen, dass der Restrukturierungsplan bis Ende Oktober beim Restrukturierungsgericht eingereicht sein muss, wenn die Durchfinanzierung zwar noch für 4 Monate, aber nicht mehr für 12 Monate nachgewiesen werden kann. Andernfalls ist der Zugang zur Sanierung über das StaRUG-Verfahren nicht mehr möglich...

Quelle: pukedresenmall.de
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