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G-BA: Früherkennungsprogramme zu Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs: Dokumentation der Untersuchungen zur Programmbeurteilung soll zum 1. Oktober 2020 starten

19. Juni 2020

Die im Rahmen der beiden organisierten Früherkennungsprogramme Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebs durchgeführten Untersuchungen sollen zum Zweck der Programmbeurteilung ab dem 1. Oktober 2020 elektronisch dokumentiert werden. Die verbindliche Datenerhebung ist erforderlich, um die Früherkennungsprogramme zukünftig auswerten und beurteilen zu können. Anhand der Schlussfolgerungen können Möglichkeiten für eine Verbesserung der Krebsfrüherkennung aufgezeigt und die Programme stetig weiterentwickelt werden. Die Erbringung der Früherkennungs- und Abklärungsuntersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist künftig nur zulässig, wenn die Dokumentationsvorgaben der organisierten Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (oKFE-RL) erfüllt werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Der G-BA oder eine von ihm beauftragte Stelle veröffentlicht auf Grundlage der Auswertungen alle zwei Jahre einen Bericht über die Ergebnisse zur Beurteilung der Krebsfrüherkennungsprogramme. ...

Quelle: Pressemeldung – Gemeinsamer Bundesausschuss
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