- Hybrid-DRGs &
AOP-Leistungen - Risikobewertung für
den Wirtschaftsplan
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) strebt an, die sogenannten datengestützten Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zu vereinfachen. Hierzu hat er zunächst beschlossen, drei Verfahren zu reformieren: das der perkutanen Koronarintervention und Koronarangiographie, der Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren sowie das Verfahren bei der Knieendoprothesenversorgung. Die Reform basiert auf Empfehlungen des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)...
Quelle: aerzteblatt.de