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Berlin, 15. September 2011 – Bis zum Vorliegen einer höchstrichterlichen Entscheidung durch das Bundessozialgericht (BSG) setzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anwendung seiner seit dem 1. Januar 2006 geltenden Mindestmenge für Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP) aus ... weiter
Quelle: medinfoweb.de