DKG

Gemeinsame Empfehlung zur Erbringung und Abrechnung einer Übergangspflege im Krankenhaus für privat krankenversicherte Patienten

7. April 2022

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V und Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Der Leistungsumfang und die Vergütung für die Übergangspflege bemessen sich nach dem jeweils gültigen Landesvertrag gemäß § 132m SGB V. Die Höhe der Vergütung ist von den Krankenhäusern durch Vorlage des Landesvertrages nachzuweisen, wenn seitens der vertragschließenden Landeskrankenhausgesellschaften bzw. Vereinigungen der Krankenhäuser im Lande die jeweils gültigen Verträge nicht bereits an den PKV-Verband übermittelt worden sind...

Quelle: dkgev.de
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