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Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Amtsenthebung des ehemaligen Chefs des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Rheinland-Pfalz aufgrund von Amtspflichtverstößen rechtmäßig war. Der Kläger hatte gegen diese Entscheidung geklagt, aber die Gerichte wiesen seine Klage zurück. Er hatte Leistungsprämien und -zulagen an Beamte gewährt, was einen erheblichen finanziellen Schaden verursachte. Das Gericht bestätigte, dass die Amtsenthebung rechtmäßig war und der Öffentlichkeitsgrundsatz nicht verletzt wurde...
Quelle: aerzteblatt.de