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- Entscheidend für den Erfolg ist die Art der Recherche.
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Vortrag auf 13. Deutschem Medizinrechtstag
Wie Arzthaftungsprozesse ausgehen, hänge maßgeblich davon ab, wie ernst die Gerichte ihre Pflicht nähmen, zwischen klagenden Patienten und beklagten Ärzten Waffengleichheit herzustellen. Darauf weist Hartmut Schneider hin, Vizepräsident und Vorsitzender Richter des Landgerichts Lübeck. Schneider referiert hierzu auf dem 13. Deutschen Medizinrechtstag am 14. und 15. September 2012 in Berlin.
"Patienten sind vor Gericht grundsätzlich in der schwächeren Position", betont Schneider. "Sie trifft in der Regel die Beweislast, das heißt, sie müssen nachvollziehbar darlegen, weshalb ein ärztliches Fehlverhalten zu ihrem gesundheitlichen Schaden geführt haben soll. Durch mangelndes Fachwissen fällt ihnen das naturgemäß schwer. Hinzu kommt, dass sichere Aussagen über Ursache und Wirkung selbst für Experten in der Medizin selten möglich sind." Ärzte hingegen könnten sich bei ihrer Verteidigung auf fundierte Fachkenntnisse stützen.
"Die Gerichte sind daher in besonderer Weise dafür verantwortlich, dieses Ungleichgewicht zu kompensieren und die Sachverhalte aufzuklären", so Schneider. Wichtig sei dafür zum Beispiel, dass sie sämtliche Krankenunterlagen und Befunde vorlegen und detailliert von Sachverständigen bewerten ließen.
Der jährliche Deutsche Medizinrechtstag ist das interdisziplinäre Symposium von Medizinrechtsanwälten und Ärzten. Es tragen Referenten aus Justiz, Wissenschaft, Praxis, Verbänden und Politik vor. Dieses Jahr steht die Veranstaltung unter dem Motto: "Das Abschmelzen der Standards - Qualitätsverluste in Medizin und Pflege?" Die Teilnahme ist vor Ort oder per Web-Konferenz möglich.
Programm und Anmeldung:
www.deutscher-medizinrechtstag.de