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In den letzten Wochen gab es basierend auf einer von einem Mitbewerber erwirkten einstweiligen Verfügung gegen uns eine gerichtliche Auseinandersetzung darüber, ob es sich bei unserer Kodiersoftware MOMO um ein Medizinprodukt handelt, welches dementsprechend zertifiziert sein müsste, oder nicht.
Dies resultierte unter anderem darin, dass wir MOMO in den letzten Wochen bei neuen Kunden nicht installieren durften.
Von Anfang an waren wir der festen Überzeugung, dass MOMO kein Medizinprodukt ist. Der Zweck der Software ist einzig und allein Krankenhäuser in den Bereichen Abrechnung und Dokumentation zu unterstützen. Wir sind dementsprechend ge- und entschlossen gegen diese einstweilige Verfügung vorgegangen.
Mit Erfolg! Wir haben nun die gerichtliche Bestätigung bekommen, dass es sich bei MOMO um KEIN Medizinprodukt handelt. Auch die fallbegleitende Kodierung ist mit MOMO – immer im Rahmen der Abrechnung – möglich und erlaubt.