ÄB

Gesetzentwurf für stationäre Tagesbehandlungen liegt vor

8. November 2022

Schätzungsweise ein Viertel aller vollstationären Behandlungen könnten künftig als tagesstationäre Leistung erbracht werden, lautete die Prognose der Kommission. Der Vorschlag stößt allerdings auf viel Kritik.

Um dieses Vorhaben nun in einen Gesetzestext zu gießen, gibt es nun ein aktueller Ände­rungs­antrag der Bundestagsfraktionen SPD, Grüne und FDP zur Anpassung des Krankenhaus­pflegeentlas­tungs­gesetzes, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt...

Quelle: aerzteblatt.de
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