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Zur Verbesserung der onkologische Versorgung sollen künftig die Daten aus den klinischen und epidemiologischen Krebsregistern der Länder zusammengeführt und erweitert werden. Dies sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten vor, der gestern im Gesundheitsausschuss beraten wurde ...
Quelle: aerzteblatt.de