G-BA

Gesundheitskongress des Westens 2022: Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses

12. Mai 2022

Auf dem „Gesundheitskongress des Westens 2022“ hat sich Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, zur Weiterentwicklung des Gremiums geäußert. Anders als in einigen Berichten über den Kongress zu lesen war, ging es ihm nicht darum, der Pflege eine Möglichkeit der Mitsprache zu verweigern.

Prof. Hecken stellte auf dem Kongress klar, dass es

  • in den letzten 25 Jahren Änderungen im Gesundheitswesen gegeben hat,
  • neue Akteure an Bedeutung gewonnen haben,
  • ein Unterfangen sei, über das es sich zu diskutieren lohnt, diesen Akteuren eine stärkere Stimme zu geben und
  • die Pflege bereits heute Beteiligungsrechte im G-BA hat.
  • Er spricht sich persönlich zwar gegenüber dem Gesetzgeber gegen ein Stimmrecht für die Pflege aus, weil damit die bisherigen Konfliktlösungsmechanismen nicht mehr greifen würden und ohne einen solchen Mechanismus die Gefahr von interessengeleiteten Entscheidungen mit schwer kalkulierbaren finanzpolitischen Effekten wächst.
  • Trotzdem sein klares Plädoyer: Lasst uns gemeinsam nach nachhaltigen Strukturen suchen!

Wörtlich sagte er, bezogen auf alle Gesundheitsberufe und ohne eine bestimmte Gruppe herauszugreifen: „Wenn ich ,Stimme' sage, meine ich nicht automatisch Stimmrecht, sondern möglicherweise abgestuft ein Mitberatungsrecht – damit sie in die Beratungen ihre legitimen Interessen einbringen können.“
„Was wir nicht machen dürfen, und das ist die Angst, die ich beim Koalitionsvertrag habe: Dem Glauben oder Irrglauben aufzusitzen, wir machen nur eine große Schülermitverantwortung, in der möglichst viele möglichst gut gelaunt zusammensitzen und versuchen dann, Gesundheit am besten noch regional zu gestalten und dann wird die Welt gut.“

Weiter Prof. Hecken: Der G-BA müsse das System für 73 Mio. Versicherte am Laufen halten – also die Balance zwischen Kosten und guten Leistungen finden und nicht interessengetriggert Beschlüsse fassen. Diese Aufgabe sei mitzudenken, wenn darüber geredet wird, wer sitzt im G-BA, wer stimmt mit ab. Es müsse klare Mehrheitsverhältnisse geben; es müsse mehr Mitspracherechte geben, aber es dürfe damit nicht die Entscheidungsfindung beeinträchtigt werden.

Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung heißt es auf Seite 68: „Mit einer Reform des G-BA beschleunigen wir die Entscheidungen der Selbstverwaltung, stärken die Patientenvertretung und räumen der Pflege und anderen Gesundheitsberufen weitere Mitsprachemöglichkeiten ein, sobald sie betroffen sind.“

Quelle: Pressemeldung – g-ba.de
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