Gesundheitsministerin Nonnemacher: Schnelle Hilfen des Bundes für Krankenhäuser notwendig

14. September 2022

Krankenhaus Spremberg: Gesellschafterversammlung hat Planinsolvenz als Schutzschirmverfahren beschlossen – Mit Zukunftskonzept Gesundheitsstandort sichern

Für das Krankenhaus Spremberg soll die Eröffnung eines Planinsolvenzverfahrens beantragt werden. Das hat die Gesellschafterversammlung heute in Spremberg (Kreis Spree-Neiße) beschlossen. Eine Planinsolvenz als Schutzschirmverfahren bietet neben einer Unternehmenssanierung die Möglichkeit, ein zukunftsfähiges Konzept für den Gesundheitsstandort Spremberg zu erarbeiten

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte dazu in Potsdam: „Viele Krankenhäuser in Deutschland stehen wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand. Die exorbitanten Preissteigerungen in den vergangenen Monaten haben den Druck noch einmal gewaltig erhöht. Auch die heutige Entscheidung in Spremberg macht deutlich, wie dringend das System der Krankenhausfinanzierung reformiert werden muss. In dieser existenzbedrohlichen Lage muss die Bundesregierung jetzt die Voraussetzungen zur schnellen und unbürokratischen Unterstützung der Krankenhäuser schaffen. Dazu gehören ein Energiezuschlag und Inflationsausgleich, coronabedingte Ausgleichszahlungen sowie die Finanzierung notwendiger Vorhalte- und Betriebskosten. Auch die zu engen Festlegungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Personal- und Strukturvorgaben und verbindlichen leistungsbezogenen Mindesteingriffen müssen regionale Bedingungen berücksichtigen. Die Landesregierung steht in dieser schwierigen Zeit an der Seite der Krankenhäuser und wird ihnen kurzfristig mindestens 50 Millionen Euro zusätzlich für coronabedingte investive Aufwendungen zur Verfügung stellen.“

Ministerin Nonnemacher betonte: „Das Spremberger Krankenhaus und die gesamte Belegschaft leisten für die Gesundheitsversorgung in Südbrandenburg sehr gute Arbeit. Jetzt gilt es, die Krise als Chance zu sehen und gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren in der Region und im Land ein zukunftsfähiges bedarfsgerechtes Konzept für diesen Gesundheitsstandort zu erarbeiten und umzusetzen.

Krankenhäuser müssen sich unter den gegebenen Bedingungen weiterentwickeln. Brandenburg hat hier schon früh Konzepte entwickelt. Das übergreifende Ziel unserer Krankenhausplanung ist eine bedarfsgerechte, flächendeckende und für alle Patientinnen und Patienten gut erreichbare medizinische Versorgung. Seit Jahren ist es eine erklärte Strategie, Krankenhäuser der Grundversorgung zu ambulant-stationären Gesundheitszentren weiterzuentwickeln.

Eine geordnete Planinsolvenz als Schutzschirmverfahren eröffnet Chancen für die Zukunft für den Krankenhaus- und Gesundheitsstandort Spremberg. Das nun während der Phase der Planinsolvenz zu erarbeitende Zukunftskonzept für den Standort muss als Eckpunkte die regionale Beschäftigungssicherung für alle Beschäftigten und ein am konkreten regionalen Bedarf orientiertes Versorgungskonzept enthalten. Kooperationen in der Region und ambulant-stationäre Angebote können Teil des Zukunftskonzeptes sein. Die Stadt Spremberg arbeitet bereits seit Wochen intensiv an dem Zukunftskonzept für den Standort. Das Gesundheitsministerium begleitet diesen Prozess und wird notwendige Veränderungen über den Krankenhaus-Strukturfonds aktiv unterstützen.“

Quelle: msgiv.brandenburg.de
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