GMK

Gesundheitsministerkonferenz: Bund muss einstimmige Korrekturforderungen aller Länder zur Krankenhausreform umsetzen – Referentenentwurf bisher ungenügend

2. Mai 2024

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat heute (30.4.) eine geeinte Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) fertiggestellt und fristgerecht an den Bund übersandt.

Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken, Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, hatte am Vorabend die Videokonferenz der GMK zur Stellungnahme geleitet und erläutert heute: „Die Länder haben die Herausforderung angenommen und innerhalb der sehr kurzen Frist eine detaillierte Stellungnahme erarbeitet. Es besteht Einigkeit unter allen Ländern, dass das Bundesgesundheitsministerium rasch umfassende Änderungen am Gesetzentwurf vornehmen muss. Die Einstimmigkeit verdeutlicht eindrucksvoll, dass parteipolitische Erwägungen hier für die Länder irrrelevant sind; es geht um die Sache. Bisher sind weder die Ausgestaltung der gewünschten Vergütungssystematik noch deren Auswirkungen klar. Auch ist die Finanzierung bedarfsnotwendiger kleiner Krankenhäuer unzureichend berücksichtigt. Zudem enthält der Entwurf ökonomische Fehlanreize, die versorgungsgefährdend sind. Das gemeinsam bestehende Reformziel kann nur erreicht werden, wenn der Bundesgesundheitsminister die Expertise der Länder annimmt und sich darauf zurückbesinnt, dass die Reform nur mit den vor Ort für die Planung verantwortlichen Ländern gelingen kann. Die Kliniken brauchen jetzt Klarheit und eine Perspektive, um die Patientinnen und Patienten verlässlich zu versorgen!“ Ministerin von der Decken warnt zudem vor einer Fortsetzung von unkontrollierten Krankenhausinsolvenzen, wenn es weitere Verzögerungen gäbe. Zudem müsse der für die Betriebskostenfinanzierung der Kliniken zuständige Bund rasch eine Übergangsfinanzierung einleiten.

Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Die gemeinsame Stellungnahme der Länder stellt die Behandlungsqualität der Krankenhäuser für die Patientinnen und Patienten in den Vordergrund. Mit unseren konkreten Vorschlägen bereiten wir den Weg für eine Krankenhausreform, die vor Ort ankommt. Sie stellen keinen kleinsten gemeinsamen Nenner mit dem Bund dar, sondern sind ein Angebot zur gemeinsamen Gestaltung der Krankenhausreform. Wirksame Krankenhausplanung ist keine Baukastenplanung, sondern berücksichtigt die Situation vor Ort. Die Stellungnahme sieht dementsprechend vor, dass wir bereits heute erkennbare Fehlanreize und Fehlallokationen, wie zum Beispiel bei den Vorhaltevergütungen und Kooperationen vermeiden und die Bedarfe der Ballungsräume und der Flächenländer abbilden. Auch zur Einführung und Weiterentwicklung der Leistungsgruppen haben wir einen konkreten Umsetzungsvorschlag um landesspezifische Versorgungssituationen besser zu berücksichtigen. Dieser greift die Thematik auf, dass es für Fachkliniken gerade in Metropolregionen oder spezialisierte Versorgungsangebote eines krankenhausplanerischen Gestaltungsfreiraums bedarfs.“

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Krankenhäuser sind neben Schulen die zentralen Stützen staatlicher Daseinsvorsorge – insbesondere im ländlichen Raum. Die bisherigen Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums gefährden die Krankenhäuser und damit die Daseinsvorsorge. Ich bin daher sehr glücklich, dass sich die 16 Gesundheitsministerinnen und Minister der Länder einig sind: Wir brauchen eine Krankenhausreform, die nachhaltige Versorgungssicherheit schafft. Hierfür werden wir uns gemeinsam einsetzen und haben dem Bundesgesundheitsminister unsere Vorschläge unterbreitet.“

Die Länder haben ihre Verbesserungsforderungen in Form konkreter Änderungen am Referentenentwurf formuliert. Diese finden Sie zusammen mit einer eingehenden Erläuterung unter www.gmkonline.de.Zu den Kritikpunkten am Referentenentwurf des BMG zählen beispielsweise:

Fehlende Auswirkungsanalyse trotz ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
Keine Klarheit zur Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser
Fehlende Ausgestaltung der Vergütungssystematik
Unzureichende Berücksichtigung kleiner bedarfsnotwendiger Krankenhäuser
Versorgungssicherheit gefährdende Anreize zur Fehl- bzw. Minderleistung
Bürokratieaufbau im hohen Maße
Praxisuntaugliche Fristen für das Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes
Zu kurze Zeitspannen für die Krankenhausplanungsbehörden und Kliniken
Unsichere Voraussetzungen für sektorenübergreifende Einrichtungen
Fehlende Zustimmungspflichtigkeit des KHVVG im Bundesrat
Fehlende Finanzverantwortung des Bundes beim Transformationsfonds
Nichtzulässigkeit von erforderlichen Kooperationen

Basis der heute dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) übersandten Stellungnahme ist ein 11-Punkte-Papier, das die Länder in einer ersten Positionierung dem BMG in Vorbereitung auf die vorherige GMK-Sitzung am 17.4. übermittelt hatten. Das 11 Punkte-Papier finden Sie ebenfalls unter www.gmkonline.de unter „Dokumenten".

Quelle: gmkonline.de
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