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Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vom 11.12.2018 und dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vom 09.08.2019 wurde der Auftrag zur Weiterentwicklung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen gesetzlich verankert. GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) legen im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) bis zum 1. Januar eines Jahres weitere pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern fest, für die sie Pflegepersonaluntergrenzen mit Wirkung für alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser bis zum 31. August des jeweils selben Jahres mit Wirkung für das Folgejahr vereinbaren ...
Quelle: gkv-spitzenverband.de