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Auch kurzfristig bei Personalausfällen
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ÄB
GKV-Spitzenverband fordert Rettungsdienst als Teil des Gesundheitswesen
Der Rettungsdienst müsse regulärer Teil des Gesundheitswesens werden, dafür sprach sich heute Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung „Krankenhäuser“ beim GKV-Spitzenverband, im Rahmen des Hauptstadtkongresses aus. Hierfür brauche es eine entsprechende Grundgesetzänderung – derzeit liegt der Rettungsdienst in der Verantwortung der Länder ...
Quelle: aerzteblatt.de