DKG

GKV-Vorwürfe bestätigen die Kritik der Krankenhäuser an den Mindestvorgaben des G-BA in der Psychiatrie

7. Februar 2023

DKG zu Aussagen des GKV-Spitzenverbandes zur Personalsituation in psychiatrischen Kliniken

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nimmt die Aussagen des GKV-Spitzenverbandes zur Personalsituation in den psychiatrischen Krankenhäusern mit großer Verwunderung zur Kenntnis. Der GKV-Spitzenverband hatte moniert, dass die psychiatrischen Krankenhäuser angeblich Mindestpersonalvorgaben in großer Zahl unterschritten hätten. Die Behauptungen basieren aber auf Daten, die absolut noch nicht aussagekräftig sind. Im zweiten Halbjahr 2021 war das Verfahren für die Mindestvorgaben in der Psychiatrie noch in der Implementierungsphase. Zudem ist den Kassen wohl entgangen, dass zu diesem Zeitpunkt durch die Corona-Pandemie eine besondere Situation bei Patientenbetreuung, Patientenbelegung und Personalsituation herrschte

Es wäre also hilfreicher gewesen, auf eine belastbare, solide Datenbasis zu warten, bevor man die Patienten verunsichert und sachlich falsche Behauptungen in die Welt setzt. Damit bestätigt der GKV-Spitzenverband genau die Kritik der Krankenhäuser an der Mindestvorgaben-Regelung. Das Problem ist, dass die Mindestvorgaben nach dieser Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als in Gänze nicht erfüllt gelten, wenn die Vorgaben schon in einer einzigen von insgesamt sechs Berufsgruppen nicht eingehalten werden können. Fehlt also eine Viertelstelle einer bestimmten Berufsgruppe, fällt das gesamte Krankenhaus aus dem Raster, selbst wenn die tatsächliche Besetzung bei anderen Berufsgruppen diesen fehlenden Stellenanteil weit überkompensiert. Tatsächlich erfüllen über 90 Prozent der Kliniken über alle sechs Berufsgruppen hinweg die Mindestanforderungen. Die meisten Einrichtungen erreichten sogar einen Umsetzungsgrad über alle Berufsgruppen hinweg von 100 bis 110 Prozent. Es geht also nicht darum, dass hier in Gänze zu wenig Personal vorhanden wäre, wie die Kostenträger es suggerieren wollen. Schon gar nicht kann in diesem Zusammenhang über Patientengefährdung gesprochen werden.

Grundsätzlich bleibt auch die Kritik der Krankenhäuser, dass mit der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) eine Personalbemessung aus den neunziger Jahren in die heutige Zeit transferiert wurde. Moderne Behandlungskonzepte können so in Daten gar nicht abgebildet werden. Der GKV-Spitzenverband fordert rückwärtsgewandte Behandlungskonzepte und gefährdet die Versorgung. Dem müssen wir uns verweigern.

Auch die Behauptung des GKV-SV, die Kliniken würden Gelder zweckentfremden, ist unseriös und wird durch Wiederholung nicht richtiger. Bei dem Rückgriff auf das Jahr 2019 wird erneut unterschlagen, dass ebenso viele Einrichtungen mehr Geld für Personal ausgegeben haben, als sie von den Krankenkassen erhielten. Unabhängig davon ist die Übertragung der Personalsituation und der Budgets von 2019 auf das Jahr 2021 vollkommen unseriös. Es ist allgemein bekannt, dass sich die Krankenkassen in den Jahren 2020 und 2021 geweigert haben, zusätzliches Personal zu finanzieren. Es ist somit auch nicht überraschend, dass der zur Einhaltung der Mindestanforderungen erforderliche Personalaufbau in den Einrichtungen bisher nur schleppend vorangekommen ist. „Die Kassen werfen den Kliniken vor, zu wenig Personal einzusetzen, nachdem sie zuvor den Personalaufbau massiv behindert haben. Das ist absurd. Die Personalproblematik zeigt aber auch, dass Kassen und Krankenhäuser gemeinsam Verantwortung für die Versorgung tragen. Wir würden uns hier mehr konstruktive Beiträge der Kassenseite wünschen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Nur mit Galgenhumor sind die immer gleichen Vorwürfe zu ertragen, dass zu viel vollstationär versorgt wird. Wo sind denn die Anstrengungen der Kassen, mehr Ambulantisierung zu fördern? Das Gegenteil ist der Fall. Patientinnen und Patienten nicht mehr stationär zu versorgen, hieße in vielen Fällen, sie gar nicht zu versorgen, weil die Ressourcen im ambulanten Bereich fehlen oder die Kassen verweigern, den Kliniken eine ambulante Behandlung zu finanzieren. „Die Forderung der Kassen wäre dann gleichbedeutend mit einer Behandlungsverweigerung. Dies ist nicht unser Anspruch an die Versorgung in Deutschland“, sagt Gaß. Ginge es nach dem GKV-Spitzenverband würden tausende ihrer psychisch kranken Beitragszahler unversorgt an den Türen der Krankenhäuser abgewiesen werden, ohne dass eine Alternative vorhanden ist.

Quelle: Pressemeldung – dkgev.de
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