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GVSG: Bessere Vergütung und mehr Flexibilität für Hausärzte - Kabinett beschließt Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) zur Verbesserung der Attraktivität und der Arbeitsbedingungen von Hausärztinnen und Hausärzten beschlossen.
Das Bundeskabinett hat grünes Licht für das von Gesundheitsminister Karl Lauterbach initiierte GVSG gegeben. Ziel des Gesetzes ist es, die Arbeitsbedingungen von Hausärztinnen und Hausärzten durch Entbudgetierung und neue Vergütungsmodelle zu verbessern. Kernpunkte sind die Aufhebung der Vergütungsobergrenzen und die Einführung von Betreuungspauschalen für chronisch Kranke sowie Vorhaltepauschalen für Hausarztpraxen. Diese Maßnahmen sollen die finanzielle Attraktivität der hausärztlichen Tätigkeit erhöhen und den zunehmenden Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung von Hausarztsitzen entgegenwirken. Der Deutsche Hausärzteverband begrüßt die spürbaren Verbesserungen, kritisiert jedoch die Streichung des 30-Euro-Bonus für Patienten, die an einer hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen. Gleichzeitig soll es Kommunen erleichtert werden, Medizinische Versorgungszentren zu gründen, und der Pflegeberuf soll im Gemeinsamen Bundesausschuss mehr Mitspracherecht erhalten. Trotz der Kritik und der Streichungen sieht der Verband das Gesetz als wichtigen Schritt zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung...