KKVD

GVWG: Neues Verfahren zur Ersteinschätzung für ambulante Notfälle kann nur ergänzen

20. November 2020

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vorgelegt. Darin enthalten ist ein neuer Anlauf zur Reform der ambulanten Notfallversorgung. Zum Referentenentwurf findet heute eine Verbändeanhörung statt. Der Katholische Krankenhausverband Deutschland (kkvd) fordert deutliche Änderungen am geplanten neuen Ersteinschätzungsverfahren für Notfallambulanzen. Außerdem plädiert der Verband dafür, die Ausnahmeregelung für Mindestmengen beizubehalten, um so die flächendeckende Versorgung zu sichern.

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „Es ist sehr zu begrüßen, dass das BMG von der Idee Integrierter Notfallzentren (INZ) Abstand nimmt. Sie in gemeinsamer Trägerschaft von Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Kliniken einzurichten, ist in der Praxis nicht umsetzbar ...

Quelle: kkvd.de
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